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Aktualisierung des Leitfadens zum Urheberrecht

Die gemeinsame Kommission Recht und Geodaten der Fachgesellschaften DGfK, DGPF und DVW haben einen Leitfaden zum Urheberrecht herausgegeben.

Fragen zum Urheberrecht begegnen uns heute im Arbeitsleben und in der Freizeit in vielen Bereichen, etwa bei der Verwendung von Texten, Bildern, Multimediadateien, Geodaten und Karten.
Zum Beispiel: „Was darf ich mit Karten und Geodaten machen?“ oder „Wie kann ich urheberrechtlich geschützte Werke und Datenbanken nutzen?“

Antworten auf diese Fragen gibt der Leitfaden „Urheberrecht leicht gemacht“, den die Gemeinsame Kommission Recht und Geodaten der Deutschen Gesellschaft für Kartographie (DGfK), der Deutschen Gesellschaft für Photogrammetrie und Fernerkundung (DGPF) und der Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement (DVW) zusammengestellt hat.

Der Leitfaden soll Ihnen und Ihrem beruflichen und privaten Umfeld den Umgang mit urheberrechtlichen Fragen im Alltag erleichtern. Er wendet sich vor allem auch an Hochschullehrer, Studenten, Lehrer und Schüler, die bei ihrer täglichen Arbeit Geodaten und Karten nutzen. Für die Weiterleitung des Leitfadens in Ihrer Familie, an Ihren Bekanntenkreis, Ihre Kolleginnen und Kollegen, Kommilitoninnen und Kommilitonen, Mitschülerinnen und Mitschüler sowie an Freundinnen und Freunde Ihrer Kinder sind wir dankbar. Anmerkungen und Hinweise zur Weiterentwicklung des Leitfadens nehmen wir gerne entgegen.

Hinweis: Der gesamte Inhalt des Leitfadens „Urheberrecht leicht gemacht“ unterliegt dem Urheberrecht der o. g. Gesellschaften.

Aktualisierung 2015:
seit 01.01.2015 gilt die Regelung in § 52a UrhG über die öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung ohne zeitliche Befristung weiter.

Aktualisierung 2017:
Verdeutlichung der Unterschiede von Recht des Lichtbildners und Recht des Datenbankherstellers neben deren Gemeinsamkeiten beim Urheberrecht.


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